Der Frühling steht vor der Tür, und viele Gartenliebhaber sind voller Vorfreude, ihre grünen Oasen wieder zum Leben zu erwecken. Doch Vorsicht! Ab dem 1. März treten strenge Regelungen in Kraft, die Hobbygärtner im gesamten Bundesgebiet betreffen können. Wer sich beim Heckenschnitt oder anderen Gartenarbeiten nicht an die Vorschriften hält, riskiert empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Was genau verboten ist und welche Arbeiten erlaubt bleiben, erfahren Sie hier.
Warum sind bestimmte Gartenarbeiten ab März verboten?
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt unsere Tierwelt und sieht vor, dass vom 1. März bis zum 30. September das Schneiden von Hecken, lebenden Zäunen und anderen Gehölzen nicht gestattet ist. Diese Regelung ermöglicht es Vögeln und anderen Tieren, während der Brutzeit ungestört zu nisten und sich zurückzuziehen. Das bedeutet, dass Hobbygärtner ihre Schnitte besser auf die Monate von Oktober bis Februar verschieben.
Bußgelder variieren je nach Bundesland
Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit drastischen Strafen rechnen. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland und kann unterschiedlich ausfallen:
- In Bayern: 50 bis 1.000 Euro für einen Rückschnitt von bis zu zehn Metern
- In Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 100.000 Euro für gravierende Verstöße
- In Nordrhein-Westfalen: 40 bis 750 Euro für dieselbe Heckenlänge
- Im Saarland: bis zu 2.000 Euro
Weitere Gartenarbeiten, die Bußgelder nach sich ziehen können
Neben dem Heckenschnitt gibt es noch andere Arbeiten, die Hobbygärtner unbedingt vermeiden sollten:
- Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen: In Deutschland ist dies aufgrund der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro!
- Falsche Entsorgung von Gartenabfällen: Das Entsorgen großer Mengen im Restmüll kann Strafen bis zu 2.000 Euro nach sich ziehen.
- Eigenständiges Entfernen von Wespen- oder Hornissennestern: Hier drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, da diese Tiere unter Artenschutz stehen.
Wichtige Hinweise zu Ausnahmen
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Leichte Form- und Pflegeschnitte an Hecken sind im Frühjahr erlaubt. Zudem dürfen bestimmte Pflanzen, wie die Hagebutten-Hecke, auch außerhalb des regulären Zeitrahmens geschnitten werden.
Um unliebsame Überraschungen und hohe Strafen zu vermeiden, sollten sich Gartenbesitzer frühzeitig über die Gartenordnung in ihrem Bundesland informieren. Das sorgt nicht nur für ein besseres Miteinander in der Nachbarschaft, sondern schützt auch die heimische Tierwelt.